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Schwäbischer Albverein e.V.

Ortsgruppe Neuhausen / Fildern

Kw 35 < Kw 36 > Kw 37

Mitteilungsblatt vom 03.09.2020

Artikel für's Blättle bitte bis Freitags abends an:
mitteilungsblatt@albverein-neuhausen.de

Eine wunderbare Fortsetzung

Am vergangenen Samstag, dem 29.08.2020 sind 35 Personen, unter Einhaltung der Hygieneregeln, ins Hohenloher Land aufgebrochen. Eine Gruppe hat, unterstützt von bestem Wanderwetter und unter der Führung von Herman Cech, das Naturschutzgebiet entlang der Bühler erkundet. Die zweite Gruppe besichtigte zeitgleich eine Kräutermanufaktur unter kompetenter Führung. Es gab Informationen – über die etwas andere Würzung – innerhalb der angeschlossenen Produktion im Schlachthof Schwäbisch Hall. Das Ergebnis ist eine sehr kurze Liste von Inhaltsstoffen, fast ohne Buchstaben und Zusatzstoffe zur Haltbarkeit. Hinzu kommt, dass die ca. 1.000 landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe – alle in dieser Region – unter festen Auflagen produzieren. Kurze Wege zum Schlachthof sind garantiert.

Im "Mohrenköpfle" haben wir uns wieder zur Einkehr getroffen. Danach gab es die Möglichkeit noch mehr über die „Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall“ zu erfahren oder den kleinen angrenzenden Kräutergarten zu erkunden.

Eine Besichtigung am Eingang einer riesigen Schweineweide machte Eindruck. Von Mai bis November sind hier hinter dem Zaun die „freilaufenden“ Exemplare der bekannten Rasse Schwäbisch-Hällische Schweine zu bewundern. Es werden tatsächlich Eicheln gesammelt und hier zugefüttert. Daraus entsteht das Segment Premium-Fleisch.

Zum Abschluss sind wir zu einer Weinprobe mit Vesper ins Weingut Birkert in Adolzfurt bei Bretzfeld gefahren. Dort wurden uns Details zu Nachhaltigkeit, Rebsorten und zur Kunst der Fermentation fachlich wunderbar und unterhaltsam dargebracht. Die Weine fanden ihre Freunde! Den Organisatoren sagen alle Teilnehmer vielen Dank für diesen gelungenen und schönen Tag.

R.B.


Gruppenwanderungen unter Beachtung der Corona-Auflagen möglich

Seit dem 1. Juli können Wanderungen nach unserem Wanderplan unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder stattfinden. Die Teilnehmerzahl in der Öffentlichkeit darf gemäß Corona-Verordnung des Landes BW 20 Personen nicht überschreiten.

Grundsätzlich gilt weiterhin die Verordnung der Landesregierung BW.

Weitere Info auch vom Hauptverein des Schwäb. Albvereins.